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bio

E 509
Calciumchlorid

Erläuterung

Calciumchlorid ist das Calciumsalz der Salzsäure (E 507). Chloride sind für den menschlichen Organismus lebensnotwendig. Sie sind unter anderem für die Arbeit von Nerven und Muskeln unerlässlich.

In Lebensmitteln bildet Calciumchlorid mit Eiweißen feste Verbindungen, was vor allem in der Käseherstellung erwünscht ist. Zudem können Geliervorgänge mit Pektin (E 440) oder Alginaten (E 400) durch E 509 gesteuert werden. Weil Calciumchlorid mit den in Pflanzenzellen enthaltenen Pektinen unlösliche Verbindungen eingeht, wird es in der Verarbeitung von Obst- und Gemüse als Festigungsmittel eingesetzt. Werden etwa Früchte oder Salate nach dem Schneiden mit einer Calciumchloridlösung gewaschen, schließen sich die Zellen an den Schnittstellen. Auf diese Weise bleiben Farben und Frische der Produkte erhalten und die Stücke werden stabiler.

Herstellung

Calciumchlorid wird im Zuge der Herstellung von Soda (E 500) gewonnen, in dem die dabei entstehende Calciumchloridlösung eingedampft wird.

Einsatz

Calciumchlorid ist ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) für Lebensmittel allgemein zugelassen. Ausgenommen sind lediglich unbehandelte und solche Lebensmittel, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen. E 509 wird unter anderem eingesetzt in:

  • Konfitüre, Marmelade
  • Käse
  • Milchprodukte
  • Kompott (außer Apfelkompott)
  • Obst- und Gemüsekonserven

qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.

Sicherheit

  • ADI-Wert: nicht festgelegt
  • Calciumchlorid gilt als unbedenklich.

Siehe auch:

Bioprodukte
Dieser Zusatzstoff ist gemäß der EU-Öko-Verordnung für die Herstellung von Bio-Lebensmitteln erlaubt.

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